AGB
I. ALLGEMEINES
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der Schopper Haushelden, einschließlich Reinigung, Gartenpflege, Außenanlagenbetreuung, Hausservice, Entrümpelung, Kleintransporte und Winterdienst.
Sie gelten für alle Verträge, Auftragserweiterungen, Zusatzleistungen und Folgeaufträge.
Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
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2. Angebote
Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich befristet wurden.
Angebote werden ausschließlich schriftlich (E-Mail ausreichend) erstellt.
Sämtliche Unterlagen (Leistungsverzeichnisse, Kalkulationsgrundlagen etc.) bleiben geistiges Eigentum der Schopper Haushelden.
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3. Auftragsbestätigung
Ein Vertrag entsteht erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Schopper Haushelden (E-Mail genügt).
Wird ein verbindliches Angebot vollständig akzeptiert und firmenmäßig unterzeichnet, gilt dies als Auftrag.
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4. Preise
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Preise enthalten Lohnkosten, Material, Fahrtkosten und alle gesetzlich erforderlichen Zulagen sowie Versicherungen.
4.1 Preisbasis
Die Preisberechnung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber angegebenen Daten.
Falsche Flächenangaben (m² / Umfang) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.2 Preisänderungen
Bei Erhöhung von:
• Lohnkosten (KV-Anpassungen)
• Materialpreisen
• Energiekosten
• Gebühren & Abgaben
ist Schopper Haushelden berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
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5. Zusatz- und Änderungsleistungen
Alle zusätzlichen Arbeiten, die nicht im Auftrag enthalten sind, werden gesondert verrechnet.
Mündlich vor Ort veranlasste Zusatzaufträge sind für den Auftraggeber verbindlich.
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6. Leistungsausführung
Der Auftraggeber stellt unentgeltlich zur Verfügung:
• Wasser & Strom
• Seife, Papierhandtücher, Toilettenpapier
• Mitbenutzung von Sanitäranlagen
• Einen absperrbaren Raum für Geräte & Materialien
Der Auftraggeber hat auf besondere Risiken (z. B. defekte Elektrik, gefährliche Bereiche, unzugängliche Stellen) hinzuweisen.
Bei mehreren Firmen am Objekt liegt die Koordination beim Auftraggeber.
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7. Leistungsverzug / Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt haftet Schopper Haushelden nicht für Verzögerungen. Darunter fallen z. B.:
• extreme Witterung
• Stromausfälle
• behördliche Anordnungen
• Streik
• Naturereignisse
Leistungen können während dieser Zeit eingestellt oder später nachgeholt werden.
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8. Vertragsdauer & Kündigung
Wenn nichts anderes vereinbart ist:
• Vertragsdauer: 12 Monate
• automatische Verlängerung um 12 Monate
• Kündigungsfrist: 3 Monate vor Vertragsende
Bei Zahlungsverzug (trotz 5-tägiger Nachfrist) darf Schopper Haushelden Leistungen einstellen oder vom Vertrag zurücktreten.
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9. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort, spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum, ohne Abzug fällig.
Bei Verzug:
• Verzugszinsen: 8 %
• Mahn- und Betreibungskosten werden weiterverrechnet
Bei Verkauf der Liegenschaft haftet der ursprüngliche Auftraggeber bis zur schriftlichen Schuldübernahme.
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10. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber darf während des Vertrags und 6 Monate danach keine Mitarbeiter der Schopper Haushelden abwerben.
Konventionalstrafe: 2.500 € pro Person
Weitergehende Schadensansprüche bleiben vorbehalten.
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11. Lagerung
Werden Materialien der Schopper Haushelden beim Auftraggeber gelagert, ist die Haftung mit 10.000 € je Gesamteinlagerung begrenzt.
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12. Gewährleistung
Schopper Haushelden gewährleistet fachgerechte Arbeitsausführung.
Der Auftraggeber muss die Leistung unmittelbar nach Fertigstellung prüfen und schriftlich bestätigen.
Spätere Reklamationen sind nur bei versteckten Mängeln möglich.
Abnahme nicht erfolgt → Leistung gilt als mängelfrei.
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13. Schadenersatz
13.1 Haftungsumfang
Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Auftraggeber trägt die Beweislast.
13.2 Haftungsobergrenzen
Die Haftung beträgt maximal:
• 1.500.000 € pro Schadensfall
→ gemäß Betriebshaftpflicht laut DONAU Versicherung
(Versicherungssumme Seite 1 & 2 der Versicherungsauskunft )
13.3 Schlüsselverlust
Haftung begrenzt auf:
• max. 7.000 € für Schließanlagen / Ersatzmaßnahmen
(laut Versicherungsumfang Seite 3 )
13.4 Ausschlüsse
Keine Haftung für:
• Folgeschäden
• Betriebsunterbrechungen
• entgangenen Gewinn
• Schäden durch nicht sichtbare Hindernisse
• Schäden durch unsachgemäße Anweisungen des Auftraggebers
13.5 Besondere Hinweise
Der Auftraggeber muss auf Materialien oder Oberflächen hinweisen, die besonders empfindlich sind – ansonsten entfällt Haftung.
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14. Aufrechnung / Zurückbehaltung
Aufrechnung gegenüber Forderungen der Schopper Haushelden ist ausgeschlossen (außer Verbrauchergeschäft).
Geräte oder Materialien dürfen nicht einbehalten werden.
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15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Schopper Haushelden (4020 Linz).
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II. BESONDERE BESTIMMUNGEN
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A. Gebäudetechnik & Kleinreparaturen
(falls im Auftrag enthalten)
1. Ersatzmaterialien werden nach Aufwand + 15 % verrechnet.
2. Störungsbehebungen & Reparaturen werden zusätzlich berechnet.
3. Abweichungen vom ursprünglichen Leistungsumfang werden preislich angepasst.
4. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand übergeben werden.
5. Subunternehmer dürfen jederzeit eingesetzt werden.
6. Zugangsberechtigungen, Pläne etc. müssen bereitgestellt werden.
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B. Entrümpelung & Kleintransporte
1. Preise gelten exkl. Entsorgungskosten.
2. Der Auftraggeber versichert, Eigentümer der Gegenstände zu sein.
3. Zufahrtswege müssen frei zugänglich sein.
4. Haftung für Schäden am Gebäude nur bei grober Fahrlässigkeit.
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C. Gartenpflege & Außenanlagen
1. Arbeiten werden nach Aufwand oder Pauschale verrechnet.
2. Schäden durch nicht sichtbare Hindernisse (Steine, Wurzeln, Metall) sind ausgeschlossen.
3. Der Auftraggeber gewährleistet freien Zugang.
4. Schopper Haushelden haftet nicht für witterungsbedingte Verzögerungen.
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D. Winterdienst
1. Räumung zwischen 06:00 und 22:00 Uhr.
2. Räumung erfolgt nach StVO und Witterungsverhältnissen.
3. Schwarzräumung nur gegen Aufpreis.
4. Bei extremen Wetterereignissen gilt höhere Gewalt.
5. Schneehöhe bis 10 cm → Einsatz innerhalb von ca. 4 Stunden.
6. Splitt muss mindestens 10 Tage liegen bleiben.
7. Handräumung nur bei Vereinbarung.
8. Kein Anspruch bei blockierten Flächen (parkende Autos etc.).
9. Schäden durch Dachlawinen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
10. Saison: 1. November bis 31. März.
11. Automatische Verlängerung – Kündigung bis 31. Juli.
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E. Versicherungsschutz – laut DONAU Versicherung
(Direkt aus deinem Versicherungsdokument entnommen)
• Pauschalversicherungssumme Haftpflicht:
1.500.000 €
(Seite 1–2 der Versicherungsauskunft )
• Versichert sind:
Gartenpflege, Außenanlagen, kleine Reparaturarbeiten, Entrümpelung, Kleintransporte, Gebäudebetreuung, Hilfsarbeiten
(Seite 2 )
• Selbstbehalt Sachschäden: 500 €
(Seite 3 )
• Schlüsselverlust Deckung: max. 7.000 €
(Seite 3 )
• Europadeckung inklusive
• Abdeckung für Subunternehmer
• Mietsachschäden inkl. Feuer & Leitungswasser
• Privathaftpflicht erweitert
• Arbeitsmaschinen & Fahrtrisiko mitversichert